Geschäftsbedingungen für die Software-Wartung
§1 Vertragsgegenstand
1. Die CWS Software GmbH & Co. KG, im folgenden CWS genannt, bietet für die an den Kunden verkaufte Software, die entgeltliche Nutzung von Software-Wartungsdienstleistungen an.
2. Nicht von diesem Vertrag umfasst sind die erstmalige Installation der Software, die Einweisung und Schulung des Personals des Kunden, der Wechsel der Hardware oder des Betriebssystems des Kunden sowie individuelle Anpassungen der Software. Dies gilt auch für die Beseitigung von Störung und Schäden, die durch Fehlbedienung seitens des Kunden, durch fehlerhafte Hardware, durch eine Unterbrechung der Stromversorgung, durch Einwirkung Dritter oder durch höhere Gewalt verursacht werden. Diese Leistungen können im Einzelfall gegen eine gesonderte Vergütung nach den aktuellen Stundensätzen der CWS vereinbart und abgerechnet werden.
§2 Hauptleistungspflichten
1. Zu den von CWS angebotenen Software-Wartungsdienstleistungen gehören:
Der Erhalt und die Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft der Software. Der Kunde erhält während der offiziellen Servicezeiten der CWS telefonisch oder per Fernwartung technische Unterstützung zur Störungs- und Fehlerbehebung.
Die Bereitstellung von regelmäßige Updates und Upgrades der Software (Programmverbesserungen und die Behebung von Mängeln).
Der Kunde erhält zu geplanten neuen Programmständen vorab eine Information.
Sie erreichen unsere Support-Abteilung unter:
Telefon: +49 2266 90146-12 oder
per E-Mail: support@cws-software.de
2. Servicezeiten: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Hiervon ausgenommen sind gesetzliche und regionale Feiertage sowie Heiligabend und Silvester.
3. CWS ist nicht verpflichtet folgende Leistungen zu erbringen:
Wartung der Software, nachdem der Kunde in die Programmversion der Software eingegriffen hat.
Wartung der Software, um die Interoperabilität der vertragsgegenständlichen Software mit anderer Software, die nicht Gegenstand dieses Software-Wartungsvertrages ist, herzustellen.
Die telefonische Beratung ist kein Ersatz für eine Anwenderschulung.